2. Der Träger

                                                                                                  2.1 Unser Bild vom Kind 

Wir holen die Kinder da ab, wo sie sind.“

Jedes Kind ist einzigartig in seiner Persönlichkeit. Es unterscheidet sich in seinen Anlagen, in seiner Lebenserfahrung, seinem Entwicklungsstand und seinem geschlechtsspezifischen Eigenschaften.

Als Entdecker ihrer Umwelt nehmen wir jedes Kind in seiner Individualität an und schaffen Voraussetzungen für ihr eigenes Tun und Erleben. Dabei unterstützen wir die altersgemäße und selbstbestimmte Verantwortung der Kinder für ihre Bildung und Entwicklung.

 

Die pädagogischen Fachkräfte verstehen sich als teilnehmende und partnerschaftliche Begleiter der Kinder. Im Vordergrund stehen die liebevolle Zuwendung und eine Atmosphäre, in der sich die Kinder geborgen fühlen. Zu unserer pädagogischen Arbeit gehört auch eine gute Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch mit den Eltern.

 

2.2 Bayerische Bildungsleitlinien 

Im Zentrum der Bildungsleitlinien stehen: 

·          Das Kind als aktiver Mitgestalter seiner Bildung und Entwicklung. 

·          Die Familie als wichtigster, einflussreichster Bildungsort. 

·          Die Kooperation und Vernetzung aller Bildungsorte als Partner in ihrer gemeinsamen Verantwortung für das Kind. 

In unserer Konzeption finden Sie diese Leitlinien für unsere Einrichtung konkretisiert.

 

2.3 Gesetzliche Grundlagen 

Für unsere Einrichtung sind folgende gesetzliche Grundlagen bindend und werden eingehalten: 

·          Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) 

Es ist ein Gesetz, dass den Bildungsauftrag für unsere Kinder stärkt sowie die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit stärkt. Die staatlichen Zuschüsse orientieren sich am individuellen Betreuungsbedarf des Kindes und der von den Eltern gebuchten Betreuungsdauer. 

·      Infektionsschutzgesetz (IfSG) 

Für den Umgang mit ansteckenden Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen bildet das Infektionsschutzgesetz den rechtlichen Rahmen.

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat darauf hingewiesen, dass der Nachweis der kinderärztlichen Untersuchung bei Anmeldung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung zwingend verlangt werden muss. 

Bei der Anmeldung ihres Kindes in unsere Einrichtung erhalten Sie ein Informationsblatt: Geimpft-geschützt 

Dieses Gesetz bestimmt, dass ihr Kind nicht in die Kindertageseinrichtung gehen darf, wenn ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat. 

Bei der Anmeldung ihres Kindes in unserer Einrichtung erhalten Sie ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen. 

    

·      Schutzauftrag nach Paragraf 8a SGB VIII 

Alle Mitarbeiter haben die Aufgabe, Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Wir sind verpflichtet, jedem Anschein von Vernachlässigungen, Misshandlungen und sexuellen Missbrauch von Kindern nachzugehen und diese bei akutem Handlungsbedarf an das Jugendamt weiterzuleiten.

 

·      Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) in der Kindertageseinrichtung

Vorsichtsmaßnahmen bei mitgebrachten Speisen und Lebensmitteln. 

Bei Aufnahme ihres Kindes in unserer Einrichtung erhalten Sie ein Merkblatt zu dieser Verordnung. 

 

2.4 Qualitätssicherung / -management 

Elternbefragung 

Diese erfolgt schriftlich 

-       Bedarf der Betreuungszeit (April/Mai) 

-       Qualitätsabfrage 

 

2.5 Fortbildungsmaßnahmen 

Das Krippenteam nimmt regelmäßig an Kursen zur Fort- und Weiterbildung teil.

 

2.6 Fachberatung 

Unsere Einrichtung wird durch Frau Weber (Fachberaterin der Diözese Regensburg) betreut.

 

2.7 Verwaltungsleitung 

Der Träger wird durch eine Verwaltungsleitung der Caritas Kindertageseinrichtungen im Bistum Regensburg unterstützt. Derzeit übt Hr. Beer Alexander diese Tätigkeit aus. 

 

2.8 Aufsichtsbehörde 

Kreisjugendamt Neustadt an der Waldnaab 

Sachgebietsleiter: Herr Klaus Egelseer

 

2.9 Aufgabenbereich des pädagogischen Personals 

Teambesprechungen:

·          Konzepterarbeitung  

·          Vorbereiten von Elternabenden 

·          Vor- und Nachbereiten der pädagogischen Arbeit und der Elternarbeit 

·          Besprechung mit dem Träger 

·          Verwaltungsaufgaben 

·          Vorbereitung von Festen 

·          Besprechung Fallbeispiele 

  Anleiten von Praktikanten 

·          Gespräche über die pädagogische Arbeit 

·          Einführen in die Krippenpädagogik 

·          Angebote ausarbeiten und besprechen 

·          Zusammenarbeit mit den auszubildenden Schulen

 

 Kooperation mit anderen Einrichtungen

·          Staatliche Berufsfachschule Oberviechtach/ Neustadt a. d. Waldnaab 

·          Volks- und Realschulen aus Eslarn und der Umgebung

·          SVE Vohenstrauß

Weiterbildungen

·          Fortbildungen besuchen 

·          Fachliteratur lesen 

·          Gespräche mit Fachpersonal 

·          Tagungen besuchen