1. Rahmenbedingungen

1.1 Öffnungs- und Schließzeiten 

Unsere Kinderkrippe hat von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet. Eine weitere Betreuung bis 15.00 Uhr wird im Kindergarten von Montag bis Donnerstag gewährleistet. 

Die Kernzeit ist von 08.00 bis 12.00 Uhr. In dieser Zeit findet kein Bringen und Abholen statt (nur in Ausnahmefällen bis 10.00 Uhr und in Absprache mit den Erzieherinnen).

Die regelmäßigen Öffnungszeiten richten sich nach den Buchungszeiten der Eltern und werden durch schriftliche Befragungen ermittelt.

 

Die Tage, an denen die Einrichtung geschlossen ist, werden nach Anhörung des Elternbeirats und der Kirchenverwaltung vom Träger festgelegt. Den Eltern werden die Schließzeiten rechtzeitig, in der Regel zu Beginn des Krippen-und Kindergartenjahres, mitgeteilt. 

Die Einrichtung kann auch aus nicht vorhersehbaren Gründen vorübergehend geschlossen werden (z.B. krankheitsbedingte Schließungen). Bei gefährlichem Glatteis kann es zu Notbetreuungen kommen. 

Für Zeiten, in denen die Einrichtung geschlossen ist, ist der Elternbeitrag weiter zu bezahlen.

 

1.2 Anmeldung, Aufnahmebedingungen und Aufnahmegebühren 

·          Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr

·          Aufnahme erfolgt ganzjährig

Kinder, deren Eltern berufstätig sind, ggf. die Großeltern in Eslarn wohnen, werden vorrangig aufgenommen.

Bei freien Plätzen besteht die Möglichkeit, Kinder aus umliegenden Gemeinden aufzunehmen. Voraussetzung sind die Genehmigung der Haupt- und Gastgemeinden.

 

Bei der Anmeldung ist für jedes Kind eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 6,00 € zu entrichten.

1.3 Elternbeiträge 

Diese werden monatlich im Voraus per Lastschriftverfahren entrichtet

Elternbeiträge sind inkl. Spiel- und Bastelmaterial 

 
Kinder ab 1 Jahr bis zum 3. Lebensjahr
3 - 4 h                        132 Euro
4 - 5 h                        146 Euro
5 - 6 h                        160 Euro
6 - 7 h                        174 Euro
7 – 8 h                       188 Euro
8 – 9 h                       202 Euro

 

1.4 Kostenübernahme der Elternbeiträge 

Zum 1. Januar 2020 wurde im Freistaat Bayern das Krippengeld eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss gekoppelt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.

 

1.5 Zahl der Plätze und belegte Plätze 

94 Plätze - Betriebserlaubnis + Sondergenehmigungen 

100 belegte Plätze (zur Zeit)

Kindergarten: 3 Kindergartengruppen mit jeweils 25 Kinder + 2 Notplätze                

Kinderkrippe: 2 Krippengruppen mit jeweils 12 Kindern + je 1 Notplatz 

 

1.6 Einzugsgebiet 

Die Kinder, welche unsere Kinderkrippe besuchen sind hauptsächlich aus dem Markt Eslarn.

 

1.7 Änderungen der Buchungszeit 

·          Erweiterung der Buchungszeit: ab Monatsbeginn

·          Verkürzung der Buchungszeit: vierteljährlich

·          Aus organisatorischen Gründen (Erhebung der Elternbeiträge per Lastschriftverfahren) bitten wir die Änderungen bis spätestens zum 20. des Vormonates zu melden.  

 

1.8 Regelung in Krankheitsfällen 

Bei Erkrankung des Kindes, Urlaub oder Arzttermine außerhalb der Schließzeiten ist die Einrichtung immer über die Kita-Info-App in Kenntnis zu setzen.

Generell darf ein Kind nach einer Krankheit (z.B. Erbrechen, Durchfall, Fieber…) erst nach 24 Stunden die Einrichtung besuchen. Zur Sicherheit ist es jedoch sinnvoll das Kind noch einen Tag gesund zu Hause zu betreuen, bevor es wieder in die Krippe geht. Durch das noch geschwächte Immunsystem ist die Gefahr der Wieder-Ansteckung erhöht. Außerdem können andere Kinder und Erzieher*innen angesteckt werden.

Um die Ausbreitung von Krankheiten besser im Blick zu haben, wäre es für uns sehr hilfreich, wenn Sie bei der Krankmeldung Ihres Kindes uns den Grund bzw. die Erkrankung nennen.

Meldepflicht bei ansteckenden Kinderkrankheiten (z. B. Fieber, Hand-Mund-Fuß, Masern, Röteln, Windpocken, Kopfläuse)

In der Kinderkrippe vorkommende, ansteckende Kinderkrankheiten werden durch das Personal bekannt gegeben und sichtbar am Eingangsbereich für alle Eltern ausgehängt.